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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13   

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https://dejure.org/2014,39720
OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13 (https://dejure.org/2014,39720)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.10.2014 - 4 L 195/13 (https://dejure.org/2014,39720)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 4 L 195/13 (https://dejure.org/2014,39720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-WG a.F. 151 V 1; LSA-KAG 5 I 1
    Abwasserbeseitigungskonzept; Abwasserbeseitigungspflicht; Abwassergebühr; Aufwand, unverhältnismäßiger; Ausschluss; Baugebiet; Einrichtung; Einrichtung, dezentrale; Einrichtung, zentrale; Entwidmung; Freistellung; Freistellungssatzung; Kleinkläranlage; Neubaugebiet; ...

  • rechtsportal.de

    Widmung einer Sammelkläranlage in einem Neubaugebiet trotz einer Freistellungssatzung für die Grundstücke des Gebietes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Widmung einer Sammelkläranlage in einem (Neu)Baugebiet trotz einer Freistellungssatzung für die Grundstücke des Gebietes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widmung einer Sammelkläranlage in einem Neubaugebiet trotz einer Freistellungssatzung für die Grundstücke des Gebietes

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2014 - 2 L 126/12

    Ausschluss von Abwasser aus der Beseitigungspflicht der Gemeinde bei technisch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Darauf basierende landesrechtliche Bestimmungen stellen daher eng auszulegende Ausnahmeregelungen dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4. Juli 2014 - 2 L 126/12 - und Urt. v. 4. November 2004 - 1 K 345/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Dezember 1995 - 1 A 10571/95 -, jeweils zit. nach JURIS; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. A., § 56 Rdnr. 18; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 56 Rdnr. 19).

    Eine abschließende Bestimmung des Regelungsgehalts dieser Norm ist nicht erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4. Juli 2014, a.a.O., zu § 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WG LSA, zit. nach JURIS; vgl. auch VG Magdeburg, Urt. v. 6. Juni 2012 - 9 A 23/11 -, zu § 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WG LSA, zit. nach JURIS).

    Eine entgegenstehende Festlegung in dem Abwasserbeseitigungskonzept des Verbandes ist hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht unbeachtlich, wenn sie gegen die maßgeblichen Regelungen des Wassergesetzes verstößt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4. Juli 2014, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 1 K 345/03

    Abwasserbeseitigungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasserdruckleitung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Darauf basierende landesrechtliche Bestimmungen stellen daher eng auszulegende Ausnahmeregelungen dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4. Juli 2014 - 2 L 126/12 - und Urt. v. 4. November 2004 - 1 K 345/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Dezember 1995 - 1 A 10571/95 -, jeweils zit. nach JURIS; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. A., § 56 Rdnr. 18; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 56 Rdnr. 19).

    Angesichts des Schutzzwecks des § 151 Abs. 5 Satz 1 WG LSA a.F. und der überragenden Bedeutung, die einer ordnungsgemäßen schadlosen Abwasserbeseitigung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zukommt, ist bei der Frage, welcher Aufwand einer eigentlich abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zuzumuten ist, um eine ordnungsgemäße zentrale Abwasserbeseitigung zu gewährleisten, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. November 2004, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Dezember 1995, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1995 - 1 A 10571/95

    Abwasserbeseitigungspflicht; Freistellung einer Kommune

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Darauf basierende landesrechtliche Bestimmungen stellen daher eng auszulegende Ausnahmeregelungen dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4. Juli 2014 - 2 L 126/12 - und Urt. v. 4. November 2004 - 1 K 345/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Dezember 1995 - 1 A 10571/95 -, jeweils zit. nach JURIS; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. A., § 56 Rdnr. 18; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 56 Rdnr. 19).

    Angesichts des Schutzzwecks des § 151 Abs. 5 Satz 1 WG LSA a.F. und der überragenden Bedeutung, die einer ordnungsgemäßen schadlosen Abwasserbeseitigung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zukommt, ist bei der Frage, welcher Aufwand einer eigentlich abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zuzumuten ist, um eine ordnungsgemäße zentrale Abwasserbeseitigung zu gewährleisten, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. November 2004, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Dezember 1995, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 21. Juni 2013 - 4 L 187/12 - und v. 30. August 2011 - 4 L 226/10 - vgl. auch Beschl. v. 25. August 2009 - 4 L 417/08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Februar 2012 - 15 A 2020/11 -, zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Urt. v. 3. September 2008 - 1 KO 559/07 -, zit. nach JURIS -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 15 A 2020/11

    Verpflichtung zum Anschluss eines Grundstücks an eine vor dem Grundstück

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 21. Juni 2013 - 4 L 187/12 - und v. 30. August 2011 - 4 L 226/10 - vgl. auch Beschl. v. 25. August 2009 - 4 L 417/08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Februar 2012 - 15 A 2020/11 -, zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Urt. v. 3. September 2008 - 1 KO 559/07 -, zit. nach JURIS -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch den in Abwicklung befindlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    (a) Es kann offen bleiben, ob die Gemeinden und damit die Zweckverbände mit einer öffentlichen Einrichtung grundsätzlich nur eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllen dürfen, so dass sich jedenfalls die Widmung der Einrichtung im Rahmen des Aufgabenbereichs der Körperschaft halten muss und auch eine Benutzungsgebührenpflicht nur für eine in diesem Rahmen erbrachte Aufgabenerfüllung bestehen kann (vgl. zu Niederschlagswassergebühren OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Mai 2013 - 4 L 231/11 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - 15 A 2825/10

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an einer Entscheidung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Eine konkludente Widmung der streitbefangenen Anlage(nteile) folgt hier aus dem Betrieb der wasserrechtlich genehmigten Sammelkläranlage, mit der die Entsorgung eines Baugebietes sichergestellt werden sollte (vgl. dazu auch VGH Bayern, Urt. v. 21. Dezember 2000 - 23 B 00.2132 -, zit. nach JURIS), der Erhebung von Benutzungsgebühren (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Mai 2011 - 15 A 2825/10 -, zit. nach JURIS; Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2011, § 58 Rdnr. 17) sowie aus mehreren ausdrücklichen Erklärungen des Beklagten gegenüber den angeschlossenen Grundstückseigentümern.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08

    Technisch und funktional getrennte Entwässerungssysteme können rechtlich zu einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Dies hat aber für die Bestimmung des Umfangs der jeweiligen öffentlichen Einrichtung keine Bedeutung, da selbst leitungsmäßig voneinander getrennte Entwässerungssysteme als rechtlich einheitliche Einrichtung betrieben werden dürfen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. September 2008 - 2 LB 2/08 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Das Willkürverbot des Art. 3 GG ist erst dann verletzt, wenn technisch voneinander unabhängige Entwässerungssysteme rechtlich zu einer Einrichtung zusammengefasst werden, die infolge ihrer unterschiedlichen Arbeitsweise und/oder Arbeitsergebnisse den anzuschließenden Grundstücken so unterschiedliche Vorteile vermitteln, dass sie schlechterdings nicht vergleichbar sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 - Beschl. v. 21. Juni 2006 - 4 L 105/06 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 493/02

    Anschlussbeiträge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
    Die streitbefangene Sammelkläranlage, an die nutzungsberechtigte Grundstücke eines Baugebietes angeschlossen werden können und die zur Aufnahme des gesamten auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Schmutzwassers bestimmt ist, sowie das dazugehörige Leitungsnetz sind daher als Teil einer öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung anzusehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25. Juli 2011 - 4 L 182/10 -, Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 -, jeweils zit. nach JURIS; Wellmann/Queitsch/Fröhlich, WHG, 2010, § 56 Rdnr. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 4 L 182/10

    Zusammenfassung von mehreren Kläranlagen; öffentliche Einrichtung;

  • VGH Bayern, 21.12.2000 - 23 B 00.2132
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 23/11

    Änderung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2000 - 3 M 166/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

    Sie kann insbesondere auch konkludent erfolgen; dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. Oktober 2014 - 4 L 195/13 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 4 Rdnr. 46, m.w.N.).

    Eine Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung muss weiterhin im Gegensatz zur Auffassung der Antragsteller nicht aus miteinander verbundenen Anlagen bestehen, sondern erlaubt ist auch die Schaffung einer sog. rechtlich einheitlichen Einrichtung (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. Oktober 2014 - 4 L 195/13 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 704; vgl. auch OVG Thüringen, Urt. v. 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - VGH Hessen, Urt. v. 31. Mai 2011 - 5 B 1358/10 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Nur wenn technisch voneinander unabhängige Systeme in Arbeitsweise und/oder Arbeitsergebnis schlechterdings nicht mehr vergleichbar sind, wäre das Ermessen willkürlich ausgeübt (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. Oktober 2014 - 4 L 195/13 -, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2017 - 2 K 105/15

    Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht

    Mit seinem Urteil vom 21.10.2014 (Az: 4 L 195/13) habe das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zur gleichlautenden Regelung in § 151 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 WG LSA a. F. bereits zutreffend festgestellt, dass "angesichts des Schutzzwecks" dieser Regelungen "und der überragenden Bedeutung, die einer ordnungsgemäßen schadlosen Abwasserbeseitigung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zukommt,...bei der Frage welcher Aufwand einer eigentlich abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zuzumuten ist, um eine ordnungsgemäße zentrale Abwasserbeseitigung zu gewährleisten, ein strenger Maßstab anzulegen" sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

    Sie kann insbesondere auch konkludent erfolgen; dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. Oktober 2014 - 4 L 195/13 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 4 Rdnr. 46, m.w.N.).

    Ausreichend ist, dass das Niederschlagswasser der Straßenoberflächen in den Gebührenzeiträumen mit Kenntnis des Klägers tatsächlich über die Einrichtung der Beklagten entsorgt worden ist (vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 349, m.w.N.; vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. Oktober 2014 - 4 L 195/13 -, zit. nach JURIS zu Schmutzwasser).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14

    Unterschiedliche Benutzungsgebühren für eine einheitliche öffentliche Einrichtung

    Sie kann insbesondere auch konkludent erfolgen; dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.10.2014 - 4 L 195/13 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 4 Rdnr. 46, m.w.N.).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Sie kann insbesondere auch konkludent erfolgen; dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Oktober 2014, - 4 L 195/13 -, juris; Driehaus, a.a.O., § 4 Rdnr. 46, m.w.N.).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Sie kann insbesondere auch konkludent erfolgen; dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Oktober 2014, - 4 L 195/13 -, juris; Driehaus, a.a.O., § 4 Rdnr. 46, m.w.N.).
  • VG Halle, 11.05.2016 - 4 A 196/14

    Feststellung einer Entwässerungsleitung als Teil der öffentlichen Einrichtung

    Die streitige Entwässerungsleitung ist nicht Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung der Beklagten, da es an der dafür erforderlichen Widmung, die nicht formgebunden ist und auch konkludent erfolgen kann und eine Würdigung des Gesamtumstände voraussetzt (OVG LSA, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 4 L 195/13 - Juris Rn. 26), fehlt.
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